Rechenbeispiel 2

Kurzzeitpflege

Frau Schulte ist 87, hatte einen Schlaganfall und ist nun an den Rollstuhl gebunden. Bei ihr wurde die Pflegestufe III festgestellt. Ihre Tochter möchte sie Zuhause pflegen, benötigt aber noch einige Wochen, um das Haus rollstuhlgerecht zu machen. Frau Schulte soll nun nach ihrem Krankenhausaufenthalt zur Kurzzeitpflege in ein Einzelzimmer in das PHÖNIX-Haus Sonnengarten in Essen. 

Für die Kurzzeitpflege bezahlt die Pflegekasse 1.550 Euro für maximal vier Wochen pro Jahr – unabhängig davon, ob bereits Urlaubs- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde. 

Pflegebedingter Aufwand pro Tag
entspricht bei max. 1.550 € 20,29 Tagen. 
76,40 € 
Unterkunft pro Tag15,36 € 
Verpflegung pro Tag 11,83 € 
Investitionskosten pro Tag 23,64 € 
Ergibt einen Tagessatz127,23 € 
Gesamtkosten für 20 Tage2544,60 € 
Zuschuss Pflegekasse 1.550,00 € 
Zuschuss Pflegewohngeld (nur NRW)330,00 € 
Eigenanteil für 20 Tage
Entspricht 35,23 € pro Tag 

664,60 € 

Frau Schulte kann damit 20 Tage die Kurzzeitpflege nutzen für einen Eigenanteil von 664,60 Euro.