Rechenbeispiel 2
Kurzzeitpflege
Frau Schulte ist 87, hatte einen Schlaganfall und ist nun an den Rollstuhl gebunden. Bei ihr wurde die Pflegestufe III festgestellt. Ihre Tochter möchte sie Zuhause pflegen, benötigt aber noch einige Wochen, um das Haus rollstuhlgerecht zu machen. Frau Schulte soll nun nach ihrem Krankenhausaufenthalt zur Kurzzeitpflege in ein Einzelzimmer in das PHÖNIX-Haus Sonnengarten in Essen.
Für die Kurzzeitpflege bezahlt die Pflegekasse 1.550 Euro für maximal vier Wochen pro Jahr – unabhängig davon, ob bereits Urlaubs- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde.
| Pflegebedingter Aufwand pro Tag entspricht bei max. 1.550 € 20,29 Tagen. | 76,40 € |
| Unterkunft pro Tag | 15,36 € |
| Verpflegung pro Tag | 11,83 € |
| Investitionskosten pro Tag | 23,64 € |
| Ergibt einen Tagessatz | 127,23 € |
| Gesamtkosten für 20 Tage | 2544,60 € |
| Zuschuss Pflegekasse | 1.550,00 € |
| Zuschuss Pflegewohngeld (nur NRW) | 330,00 € |
| Eigenanteil für 20 Tage Entspricht 35,23 € pro Tag | 664,60 € |
Frau Schulte kann damit 20 Tage die Kurzzeitpflege nutzen für einen Eigenanteil von 664,60 Euro.

