Was kostet Pflege?

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Eine qualitativ hochwertige Pflege soll keine Frage der wirtschaftlichen Verhältnisse des Pflegebedürftigen oder seiner Angehörigen sein. Darum finden Sie in unseren PHÖNIX-Häusern ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wie sich der Preis zusammensetzt, was die Pflegekasse bezahlt und wie Sie gut vorsorgen können erfahren Sie in diesem Ratgeber - mit ganz konkreten Tipps und Rechenbeispielen.
So setzt sich der Preis zusammen
Die Preise für einen Pflegeplatz setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen:
Pflegekosten beziffern den Betreuungs- und Pflegeaufwand. Dabei sind auch unsere Freizeit- und Wellnessangebote inbegriffen.
Bei der Unterkunft fallen Kosten für Heizung, Wasser, Strom und sämtliche hauswirtschaftlichen Leistungen wie Wäsche und Reinigung der Zimmer an. Lediglich der Telefon- und Kabelfernsehanschluss muss bei Bedarf zusätzlich bezahlt werden.
Die Kosten für Verpflegung enthalten alle Getränke und unsere vielseitigen Mahlzeiten – auch bei unseren Hausfesten.
Investitionskosten decken die Mietkosten und sorgen für die Erhaltung des Hauses sowie der Ausstattung. Je nach Bundesland sind hierfür auch Zuschüsse von der Stadt möglich.
Der Ausbildungszuschlag ist eine kleine Beteiligung der Bewohner an den Kosten für die Ausbildung junger Menschen in Pflegeberufen.
Was bezahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt größtenteils die anfallenden Kosten für die Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und den Ausbildungszuschlag übernehmen die Bewohner selbst.
Wie viel die Pflegekasse zahlt ist davon abhängig, wie hoch der individuelle Pflegebedarf ist. Der Pflegebedarf wird durch so genannte Pflegestufen definiert. Diese ergeben sich durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) das die schwere der Pflegebedürftigkeit feststellt. Das wiederum legt fest, wie viel von der Pflegekasse gezahlt wird.
Zuschüsse für stationäre Pflege
Die Pflegekassen übernehmen den Betreuungs- und Pflegeaufwand bis zu einem Maximalbetrag. Dieser Zuschuss variiert je nach Pflegestufe und beträgt bei den einzelnen Pflegestufen jeweils maximal:
| Pflegestufe I | 1.023 Euro |
| Pflegestufe II | 1.279 Euro |
| Pflegestufe III | 1.550 Euro |
| Pflegestufe Härtefall | 1.918 Euro |
Damit die Pflegekasse den Zuschuss auszahlen kann, muss die Pflegestufe festgestellt worden sein. Außerdem muss die Kostenübernahmegarantie für stationäre Pflege vorliegen. Hierfür müssen die Senioren lediglich einen formlosen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen und damit um eine Einstufung und Genehmigung bitten. Dieser Antrag kann auch im Rahmen eines Beratungsgespräches in unserem Haus erfolgen.
Zuschüsse bei Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Urlaubspflege
Auch für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungs- oder Urlaubspflege übernehmen die Pflegekassen die Kosten der Pflegeleistung: pro Jahr bis zu 1.550 Euro für maximal 28 Tage.
Je nach Pflegestufe kann der Zeitraum für die kurzzeitige, stationäre Pflege variieren, ein anschauliches Rechenbeispiel finden Sie hier. Diese Unterstützung kann jeweils einmal im Jahr beantragt und innerhalb eines Jahres geteilt werden.
Ergänzende Unterstützung
In Nordrhein-Westfalen kann zusätzlich Pflegewohngeld beantragt werden. Dieses wird Bewohnern bezahlt, deren Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht. Diesen Zuschuss gibt es für Bewohner mit einer Pflegestufe für die stationäre Dauerpflege. Den Antrag für Pflegewohngeld stellt unser Haus für Sie – sprechen Sie uns einfach an.
Was, wenn ich nicht bezahlen kann?
Die Pflegekasse übernimmt lediglich die Kosten für die Betreuung und Pflege Die übrigen Kosten, beispielsweise für Verpflegung und Unterkunft, müssen selbst bezahlt werden. Dieser Eigenanteil beläuft sich je nach Pflegestufe und Einrichtung auf 1.000 bis 2.000 Euro monatlich.
Aber was passiert, wenn ein Bewohner nicht genügend Einkünfte oder Vermögen hat, um diese Kosten zu bezahlen? Grundsätzlich können die betroffenen Senioren trotzdem in ein PHÖNIX-Haus ziehen. In diesem Falle kann Hilfe beim Sozialamt der Stadt, des Landkreises oder bei der Sozialverwaltung des Regierungsbezirkes beantragt werden. Hierbei helfen unsere Mitarbeiter sehr gerne.
Hilfe beantragen
Wichtig ist, dass spätestens zum Aufnahmetag beim örtlichen Sozialamt ein vorläufiger Antrag auf Unterstützung gestellt wird. Denn so können die Kosten auch rückwirkend erstattet werden. Meist haben unsere Häuser solche Anträge vor Ort und unterstützen Sie dabei. Wenn dieser Vorantrag gestellt ist, können Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen alle nötigen Unterlagen zusammenstellen und nachreichen.
Wann unterstützt das Sozialamt?
Voraussetzung für die Unterstützung durch das Sozialamt ist, dass es dem Bewohner nicht zugemutet werden kann, die fehlenden Kosten – also den Eigenanteil – zu übernehmen. Die Kinder, Ehepartner oder Eltern der Betroffenen werden dann gebeten, ihre Beteiligungsmöglichkeiten nachzuweisen. Nicht selten haben diese Prüfungen jedoch zum Ergebnis, dass den Angehörigen diese Kosten ebenfalls nicht zugemutet werden können. Jeder Fall wird hierbei individuell und vertraulich durch die Sozialbehörde geprüft und entschieden.
Was ist im Preis enthalten?
Nahezu alles, was in unseren Häusern geboten wird, ist in den Gesamtkosten enthalten: von unserem Betreuungs-, Therapie- und Wellnessprogramm, der Miete, Bettwäsche, Zimmerreinigung bis hin zum täglich servierten Obst.
Lediglich Praxisgebühren, der Eigenanteil an Medikamenten, die Telefon- und Kabelfernsehgebühren sind zusätzliche Kosten, die in unseren Preisen nicht enthalten sind.
Vorsorge – gelassen in die Zukunft
Die meisten Menschen können nicht vorhersehen, wann eine Pflegesituation eintritt. Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann nicht die gesamten Kosten für einen Pflegeplatz tragen. Es gibt einige Möglichkeiten, damit Sie sich keine Sorgen um die professionelle Pflege im Alter machen müssen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine private Vorsorge beispielsweise in Form einer privaten Pflegeversicherung. Wir empfehlen ihnen hier die Deutsche Privat Pflege unseres Partners, der Münchener Verein Versicherungsgruppe. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Der Generationenversicherer MÜNCHENER VEREIN
Versicherungsgruppe ist unser Partner für Gesundheit und Vorsorge. Denn häufig reichen die gesetzlichen Leistungen für die Pflege nicht aus. Unser Partner hält daher seriöse, bedarfsgerechte Lösungen für die private Pflege-Vorsorge im Alter bereit: die Deutsche Privat Rente mit 24-h-Pflegeplatzgarantie.
Der Münchener Verein bietet seinen Kunden mit der „VIP-Card 50Plus“ einige zusätzliche Vorteile:
- Sonderkonditionen bei Gesundheits- und Wellnessreisen
- Kostenfreie Kurkarte und exklusive Angebote von Partner-Hotels in ausgewählten Kurorten
- Sonderkonditionen im Fitness- und Sport-Club
- Fachberatung und Veranstaltungen durch Erbrechtspezialisten
- Umfangreiche Gesundheitsservices
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.muenchener-verein.de/50Plus sowie auf dem Informationsportal www.deutsche-privat-pflege.de.
Eine kompetente Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über die Pflegeversicherung finden Sie im kostenlosen Pflegeratgeber unseres Partners. Hier können Sie auf der Seite unseres Partners den Ratgeber unverbindlich anfordern.
Rechenbeispiele
Frau Müller ist allein stehend. Mit 76 Jahren fällt es immer schwerer, sich selbst zu versorgen. Bei ihr wurde die Pflegestufe I festgestellt. Nun ist sie auf der Suche nach einem passenden Pflegeheim. Sie entscheidet sich für ein Einzelzimmer im PHÖNIX-Haus Taunusblick mitten im lebendigen Frankfurt.
Frau Schulte ist 87, hatte einen Schlaganfall und ist nun an den Rollstuhl gebunden. Bei ihr wurde die Pflegestufe III festgestellt. Ihre Tochter möchte sie Zuhause pflegen, benötigt aber noch einige Wochen, um das Haus rollstuhlgerecht zu machen. Frau Schulte soll nun nach ihrem Krankenhausaufenthalt zur Kurzzeitpflege in ein Einzelzimmer in das PHÖNIX-Haus Sonnengarten in Essen.
Die Familie Meier pflegt ihren Vater zuhause in Schnaittenbach. Der Vater ist 81 und hat die Pflegestufe II. Nun plant die Familie eine Woche Urlaub in Italien. Für diese Zeit möchte die Familie für Ihren Vater ein Einzelzimmer im PHÖNIX-Haus Evergreen mieten.

