Wir haben die Antwort auf Ihre Frage

Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist keine leichte. Dabei entstehen viele Fragen rund um Pflege und Betreuung, zu den Heimkosten, zum Essen, zur Zimmergröße, zum Freizeitprogramm und ähnliches. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die meist gestellten Fragen beantworten. Darüber hinaus sind wir Ihnen bei allen Fragen auch gerne persönlich behilflich.
Vor dem Einzug
- Frage: Was muss ich tun, wenn ich pflegebedürftig werde?
- Antwort:
Pflegebedürftig zu werden ist ein Schicksal, dass jeden treffen kann. Die Pflegeversicherung sichert allen pflegebedürftigen Krankenversicherten Leistungen für häusliche oder stationäre Pflege zu. Bevor Pflegebedürftige Geld aus der Pflegeversicherung bekommen, müssen sie bei ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen.
Wenn noch keine Pflegestufe ermittelt wurde, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung. Der MDK kommt dann zum Pflegebedürftigen nach Hause, in die Einrichtung oder Klinik. Dort wird dann eine Einstufung in eine so genannte Pflegestufe vorgenommen, die dem persönlichen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen entspricht. Je nach Pflegestufe variiert der Pauschalbetrag, den die Pflegekasse als Kostenbeteiligung bezahlt.
Wenn über den Pauschalbetrag hinaus Kosten entstehen, müssen diese von den Pflegebedürftigen selbst oder ihren Angehörigen bezahlt werden. Als Angehörige gelten hierbei nur Eltern, Ehepartner und eigene Kinder. Wenn dies nicht möglich ist, können Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden. Hierbei ist wichtig, dass die Hilfe frühestens ab dem Tag der Antragsstellung bezahlt wird, sofern die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen dafür bestehen.
- Frage: Was bedeuten die Pflegestufen?
- Antwort:
Die Pflegestufe richtet sich für einen Pflegebedürftigen danach, wie viel und wie oft Hilfe in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung, benötig wird. Die Pflegestufen definieren sich so:
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
Bei dieser Pflegestufe muss ein Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten täglich vorliegen. Mindestens 46 Minuten müssen hierbei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen. Mehrfach pro Woche muss Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfallen.
Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit
In der Pflegestufe II ist Hilfe und Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität mindestens zu drei verschiedenen Tageszeiten erforderlich. Der Zeitaufwand bei dieser Pflegestufe muss mindestens drei Stunden täglich betragen. Dreimal täglich müssen insgesamt zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen und zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfallen.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Um Leistungen dieser Pflegestufe zu erhalten, muss ein Zeitaufwand von mindestens fünf Stunden täglich vorliegen. Hierbei muss auf die Grundpflege täglich rund um die Uhr anfallen - auch nachts -und insgesamt mindestens vier Stunden umfassen. Mehrfach in der Woche muss bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig sein.
- Frage: Wer legt meine Pflegestufe fest?
- Antwort:
Die Einstufung erfolgt vor Ort durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser stellt durch einen Besuch fest, welche Hilfen notwendig sind. Innerhalb einer Frist von vier Wochen kann gegen die Einstufung Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Für den Begutachtungstermin sollte, soweit möglich, Folgendes beachtet werden:
- versuchen Sie, vorher über einen Zeitraum von zwei Wochen ein Pflegetagebuch zu führen und notieren Sie hier die Zeit, die für die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft benötigt wird
- halten Sie die Unterlagen und Berichte von Fachleuten zur Krankengeschichte bereit, die einen entsprechenden Pflegeaufwand erklären
- die Pflegepersonen (Angehörige und/oder ambulante Dienste) sollten anwesend sein
- ehrliche Angaben sind wichtig dafür, die benötigte Hilfe durch die richtige Einstufung auch zu erhalten
- Frage: Wie melde ich mich für einen Pflegeheimplatz an?
- Antwort:
Bei Pflegebedürftigkeit entscheiden sich Menschen oder ihre Angehörigen für eine Pflegeeinrichtung, wenn die Pflege im eigenen Haushalt auch über einen ambulanten Pflegedienst nicht oder nicht mehr möglich ist.
Die Vorteile von Altenheimen liegen beispielsweise in der ganzheitlichen, aktivierenden Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung, der qualifizierten Betreuung und der Förderung sozialer Kontakte. Eine barrierefreie und seniorengerechte Ausstattung der Zimmer und Gemeinschaftsräume schaffen Mobilität und Unabhängigkeit.
Unsere Pflegeeinrichtungen entsprechen alle den Anforderungen des Heimgesetzes und haben einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen.
In persönlichen Gesprächen mit der Einrichtungsleitung werden alle Angelegenheiten zur Anmeldung geklärt. Vor dem Einzug informieren unsere Mitarbeiter die Angehörigen und künftigen Bewohner über alle Angebote und Leistungen im Haus sowie den Heimvertrag.
Natürlich können Sie auch unverbindlich einen Termin in Ihrem Wunschhaus vereinbaren und sich umschauen. Dabei können Sie sich auch gerne mit Bewohnern unterhalten die bereits in unserem Haus wohnen.
- Frage: Ist ein Platz frei? Wie lange ist Ihre Warteliste?
- Antwort:
Wir versuchen, möglichst kurzfristig auf Anfragen zu reagieren. Sollte wirklich einmal kein Pflegeplatz in der ausgesuchten Einrichtung frei sein, gibt es oft in der Nähe andere PHÖNIX-Häuser, in denen sich eventuell die Möglichkeit bietet, vorübergehend zu wohnen. Den Umzug in Ihre Wunscheinrichtung unterstützen und begleiten wir dann.
- Frage: Können eigene Möbel mitgebracht werden?
- Antwort:
Wenn es sich um ein Einzelzimmer handelt, kann der Bewohner sich, bis auf das Pflegebett, so einrichten, wie er es mag. Handelt es sich jedoch um ein Doppelzimmer können natürlich nur nach Absprache eigene Möbelstücke mitgebracht werden – schließlich wird der Raum gemeinsam genutzt.
- Frage: Dürfen Bewohner ihren Hausarzt mitbringen?
- Antwort:
In allen unseren Einrichtungen haben Sie freie Arztwahl. Daher ist uns Ihr Hausarzt jederzeit herzlich willkommen. Sollte es Ihrem bisherigen Arzt nicht möglich sein, Sie in Ihrem neuen Zuhause weiterhin zu betreuen, so können wir Ihnen selbstverständlich sehr gute Ärzte empfehlen, die Sie in unserer Einrichtungen jederzeit versorgen können.
- Frage: Können Bewohner ihre Haustiere mitbringen?
- Antwort:
Nach Absprache ist es möglich, dass die Senioren ihre Haustiere mit in ihr neues Zuhause nehmen.
- Frage: Helfen PHÖNIX-Mitarbeiter beim Einzug?
- Antwort:
Selbstverständlich geht unser Hausservice neuen Bewohnern beim Einzug zur Hand. Gerne tragen wir Möbel und Kisten in das neue Zuhause. Sprechen Sie uns einfach vorher darauf an.
Leben im Pflegeheim
- Frage: Wann sind Besuchszeiten?
- Antwort:
Unsere PHÖNIX-Einrichtungen sind offene Häuser so ist es jedem Besucher möglich, seinen Angehörigen so oft und solange er es wünscht zu besuchen.
- Frage: Wie ist die ärztliche Versorgung?
- Antwort:
Eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten ist für uns selbstverständlich. Entweder die Ärzte kommen ins Haus oder wir begleiten unsere Bewohner in die Praxis.
- Frage: Wird Krankengymnastik angeboten?
- Antwort:
Wir haben externe Physiotherapeuten, die unsere Bewohner auf Rezept behandeln. Es ist zudem selbstverständlich auch möglich, den Bewohner zum Krankengymnasten seiner Wahl zu begleiten.
- Frage: Ist es möglich, im eigenen Zimmer zu essen?
- Antwort:
Es ist unser Wunsch, dass Sie die Möglichkeit haben, in einer Gemeinschaft zu leben. Somit laden wir Sie ein, im Speiseraum zu essen. Bei akuten Erkrankungen oder belastenden Pflegesituationen ist es auch möglich, im Zimmer zu essen.
- Frage: Müssen Bewohner ihren Namen in die Kleidung schreiben?
- Antwort:
Nein. Die Hauswirtschaftsdienste sind so organisiert, dass jeder Bewohner seine persönliche Wäsche zurückbekommt. Die Markierung der Wäsche erledigen wir für Sie kostenlos.
- Frage: Gibt es Fernseh-, Telefon- und Internetanschluss im Zimmer?
- Antwort:
Ja. Den Telefonanschluss können Sie meist über unseren Hausservice beziehen. Fernsehen empfangen die meisten PHÖNIX-Häuser über einen Satellitenanschluss, der von den Bewohnern kostenlos genutzt werden kann. Lediglich ein Kabelanschluss ist kostenpflichtig. Für einen Internetanschluss muss ein externer Anbieter genutzt werden. Die Kosten dafür sind vom Bewohner selbst zu tragen.
- Frage: Gibt es Raucherbereiche?
- Antwort:
In jedem unserer Häuser gibt es auf dem Außengelände Raucherbereiche. Viele Einrichtungen haben auch spezielle Raucherräume.
- Frage: Können Bewohner Urlaub machen?
- Antwort:
Selbstverständlich können Sie privat jederzeit in Urlaub fahren. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, in einem unserer Häuser Urlaub zu machen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
- Frage: Werden Gottesdienste angeboten?
- Antwort:
In unseren Andachts- oder Gemeinschaftsräumen werden regelmäßig Gottesdienste gehalten. Meist werden evangelische und katholische im Wechsel angeboten, oder es werden ökumenische Gottesdienste gefeiert.
- Frage: Wie festgelegt ist der Tagesablauf?
- Antwort:
Bei uns wird nur ein grober Tagesablauf vorgegeben und wir gehen gerne auf individuelle Wünsche der Bewohner ein. Es gibt beispielsweise feste Termine für das Freizeitprogramm und Essenszeiten, wobei beispielsweise auch Langschläfer ein vollwertiges Frühstück erhalten.
- Frage: Gibt es Gästezimmer, wo Besucher übernachten können?
- Antwort:
In der Regel gibt es immer Möglichkeiten, einen Besucher, der beispielsweise von weit her kommt, nach vorheriger Absprache in einem Zimmer unterzubringen.
- Frage: Wie sieht die Freizeitgestaltung aus?
- Antwort:
Unser Ziel ist es, unseren Bewohnern ein ausgefülltes Leben zu schenken, und das ganz individuell. Daher halten wir ein breites Angebot an Freizeitbeschäftigungen bereit. Bewohner können beispielsweise gemeinsam spazieren gehen, basteln, Seniorennachmittage besuchen, Ausflüge machen, Karten spielen, singen und vieles mehr. Schauen Sie einfach einmal unter „Freizeitangebot“ bei den jeweiligen Hausbeschreibungen nach, was Ihre Wunscheinrichtung zu bieten hat.
Kosten
- Frage: Wie hoch sind die Kosten, die ich für einen Pflegeplatz selbst bezahlen muss?
- Antwort:
Die Heimkosten richten sich nach der Pflegestufe, der Belegungsart (Einzel-/Doppelzimmer) und dem Haus selbst. Diese Gesamtkosten reduzieren sich um die Zuschüsse der Pflegekasse. Die einzelnen Preislisten finden Sie auf den Seiten unserer Häuser. Gerne rechnen wir Ihnen Ihre persönlichen Kosten aus.
- Frage: Was tun Bewohner, wenn sie sich den Pflegeplatz nicht leisten können?
- Antwort:
Wenn die Einnahmen, beispielsweise aus der Rente, nicht ausreichen, um den Eigenanteil des Pflegeplatzes zu bezahlen, gibt es viele Möglichkeiten. Das Sozialamt unterstützt sofort und untersucht dann, ob für den Ehepartner oder die Kinder eine Beteiligung an den Kosten zumutbar ist. Alle PHÖNIX-Häuser arbeiten sehr eng mit den Sozialämtern vor Ort zusammen und helfen gerne, eine Lösung zu finden.
- Frage: Bestehen Versorgungsverträge mit dem Sozialamt?
- Antwort:
Ja, die PHÖNIX-Häuser sind bei den Sozialämtern anerkannt und es besteht eine enge Zusammenarbeit.
- Frage: Wie viel von den monatlichen Kosten bezahlt die Pflegekasse?
- Antwort:
Die Pflegekasse übernimmt größtenteils die anfallenden Kosten für die Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft unserer Bewohner. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und den Ausbildungszuschlag übernehmen die Bewohner selbst.
Zuschüsse für stationäre Pflege Pflegestufe I 1.023 Euro Pflegestufe II 1.279 Euro Pflegestufe III 1.550 Euro Pflegestufe Härtefall 1.918 Euro Zuschüsse bei Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Urlaubspflege: bis zu 1.550 Euro für maximal 28 Tage
- Frage: Was ist Pflegewohngeld?
- Antwort:
Pflegewohngeld ist eine ergänzende Unterstützung, die im Land Nordrhein-Westfalen bei der jeweiligen Stadt beantragt werden kann. Es wird Bewohnern bezahlt, deren Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreichen. Diesen Zuschuss gibt es nur für Bewohner mit einer Pflegestufe und bei stationärer Dauerpflege.
- Frage: Wie setzen sich die Heimkosten zusammen?
- Antwort:
Die Preise für einen Pflegeplatz setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen, wobei die Pflegekassen nur die „Pflegekosten“ übernehmen:
- Pflegekosten beziffern den Betreuungs- und Pflegeaufwand, hier sind auch unsere Freizeit- und Wellnessangebote inbegriffen.
- Bei der Unterkunft fallen Kosten für Heizung, Wasser, Strom und sämtliche hauswirtschaftlichen Leistungen wie Wäsche und Reinigung der Zimmer an. Lediglich der Telefon- und Kabelfernsehanschluss muss bei Bedarf zusätzlich bezahlt werden.
- Die Kosten für Verpflegung enthalten alle Getränke und unsere vielseitigen Malzeiten – auch bei unseren Hausfesten.
- Investitionskosten decken die Mietkosten und sorgen für die Erhaltung des Hauses sowie der Ausstattung. Je nach Bundesland sind hierfür auch Zuschüsse von der Stadt möglich.
- Der Ausbildungszuschlag ist eine kleine Beteiligung der Bewohner an den Kosten für die Ausbildung junger Menschen in Pflegeberufen.
- Frage: Wann müssen Angehörige den Pflegeplatz finanzieren?
- Antwort:
Wenn Bewohner den Eigenanteil nicht selbst aufbringen können, unterstütz vorerst das Sozialamt. Dieses prüft dann, ob die angehörigen Kinder, Ehepartner oder Eltern für diesen Anteil aufkommen können. Da dies individuell im Einzelfall entschieden wird, bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrem örtlichen Sozialamt in Verbindung zu setzen.
Pflege
- Frage: Wie können wir Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
- Antwort:
Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, ist zuerst eine Pflegeeinstufung notwendig. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 28 Tage Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im Jahr bis maximal 1.510 Euro. Hierfür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden – wir helfen Ihnen gerne dabei.
- Frage: Ist es möglich, nach der Kurzzeitpflege im Haus wohnen zu bleiben?
- Antwort:
Wenn jemand über die Kurzzeitpflege in ein PHÖNIX-Haus kam, sich schön eingelebt hat und gerne bleiben möchte, so ist das in der Regel kein Problem. Meist wird in diesem Fall ein neues Zimmer hergerichtet, das der Bewohner dann nach seinen Wünschen einrichten kann.
- Frage: Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
- Antwort:
Kurzzeitpflege beinhaltet die Pflege, die notwendig wird, wenn der pflegende Angehörige selbst Urlaub machen will. Verhinderungspflege bezeichnet den Fall, wenn der pflegende Angehörige beispielsweise durch Krankheit verhindert ist.
- Frage: Wie kann ich meinen Angehörigen in Ihrem beschützenden Bereich unterbringen?
- Antwort:
Eine Aufnahme ist nur mit richterlichem Beschluss möglich.
- Frage: Wie ist bei Ihnen die Quote an examiniertem Personal?
- Antwort:
Etwa 55 bis 60 Prozent unserer Mitarbeiter sind examiniertes Fachpersonal, denn wir setzen auf Qualität zum Wohle und im Sinne unserer Bewohner.
Verschiedenes
- Frage: Was bedeutet die Endung der Internetseite www.phoenix.nu?
- Antwort:
Es gibt viel Unternehmen mit dem Namen Phönix und diese Endung war noch nicht vergeben. Nu steht für Niue, eine kleine Koralleninsel im Südpazifik.
- Frage: Hat Ihre Einrichtung einen privaten oder öffentlichen Träger?
- Antwort:
Die PHÖNIX-Gruppe ist ein privates Unternehmen.
- Frage: Kann ich eine Ausbildung, Praktikum, FSJ oder BFD bei PHÖNIX machen?
- Antwort:
Ja, PHÖNIX bietet Ausbildungsplätzen im Bereich der Pflege und Verwaltung. Zudem freuen wir uns stets über Praktikanten und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen möchten. Melden Sie sich einfach direkt in unseren Häusern. Mehr Informationen zu diesen Themen finden Sie auch hier.
- Frage: Kann ich mich in Ihrer Einrichtung ehrenamtlich engagieren?
- Antwort:
Selbstverständlich ist eine ehrenamtliche Mitarbeit im Bereich der sozialen Betreuung möglich, also etwa bei Spaziergängen, Gesprächen, Vorlesen, Spielnachmittagen. Der ehrenamtlich Tätige ist durch eine entsprechende Vereinbarung unfall- und haftpflichtversichert. Eigene kreative Ideen können in die Arbeit einfließen, wobei die Teilnahme an internen Fortbildungen erwünscht und ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch organisiert ist.
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Welche Kosten entstehen?
Wir erklären Ihnen das anhand einer Beispielrechnung.

